Qualifizierungschancengesetz: ZFA-Umschulung für Beschäftigte

Mit dem Qualifizierungschancengesetz als Beschäftigte zur ZFA: Was § 82 SGB III bedeutet, welche Rolle der Arbeitgeber spielt und wie Sie vorgehen.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

Nicht nur Arbeitsuchende können eine Umschulung gefördert bekommen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz gibt es auch für Beschäftigte einen Weg, sich beruflich neu aufzustellen.

Sie haben einen Job, wünschen sich aber eine neue berufliche Perspektive? Dann kennen Sie vielleicht die Sorge, dass Förderung nur für Arbeitslose gedacht ist. Das stimmt so nicht. Mit dem Qualifizierungschancengesetz gibt es eine Regelung, die sich ausdrücklich an Beschäftigte richtet. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie vorgehen können.

Gut zu wissen

Seit 2025 ist bei der Förderung beruflicher Weiterbildung für Menschen im Bürgergeld-Bezug in vielen Fällen die Agentur für Arbeit zuständig. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, wer in Ihrem Fall den Bildungsgutschein ausstellt.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Hinter dem Begriff steht die Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III. Sie ermöglicht es, dass Menschen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis eine Weiterbildung gefördert bekommen. Die Agentur für Arbeit ist dabei Ihre Ansprechpartnerin, auch wenn Sie nicht arbeitslos sind.

Der Unterschied zum Bildungsgutschein nach § 81 SGB III liegt vor allem in der Zielgruppe. Der Bildungsgutschein richtet sich vor allem an Arbeitsuchende und Menschen im Bürgergeldbezug. Das Qualifizierungschancengesetz zielt auf Beschäftigte. In beiden Fällen gilt: Die Maßnahme muss nach AZAV zugelassen sein. Was das bedeutet, lesen Sie im Beitrag zur AZAV-Zertifizierung.

MerkmalBildungsgutscheinQualifizierungschancengesetz
Rechtsgrundlage§ 81 SGB III§ 82 SGB III
Zielgruppevor allem Arbeitsuchende und Bürgergeld-BeziehendeBeschäftigte
AnsprechpartnerAgentur für Arbeit oder JobcenterAgentur für Arbeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber
Voraussetzung an die MaßnahmeAZAV-ZulassungAZAV-Zulassung

Wie der Bildungsgutschein im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag Bildungsgutschein beantragen.

Welche Rolle spielt Ihr Arbeitgeber?

Beim Qualifizierungschancengesetz geht es ohne Ihren Arbeitgeber nicht. Die Förderung setzt an einem bestehenden Arbeitsverhältnis an. Deshalb müssen Sie, Ihr Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit gemeinsam klären, ob und wie die Umschulung umgesetzt werden kann.

Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Wie werden Lernzeiten und Arbeitszeit aufgeteilt? Läuft Ihr Gehalt während der Umschulung weiter, und in welcher Höhe? Wie geht es nach dem Abschluss weiter? Die Antworten hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit beraten und halten Sie Absprachen mit dem Arbeitgeber schriftlich fest.

Gut zu wissen

Besonders naheliegend ist dieser Weg, wenn Sie bereits in einer Zahnarztpraxis arbeiten, etwa am Empfang oder in der Verwaltung. Dann haben Arbeitgeber und Sie ein gemeinsames Interesse an Ihrer Qualifizierung.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Ziel klären: Überlegen Sie, warum Sie ZFA werden möchten und wie das zu Ihrem Arbeitgeber passt.
  2. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Stellen Sie Ihr Vorhaben vor. Bereiten Sie Argumente vor, etwa den Fachkräftebedarf in Zahnarztpraxen.
  3. Maßnahme auswählen: Suchen Sie eine AZAV-zugelassene Umschulung, die zu Ihrer Arbeitssituation passt.
  4. Beratung bei der Agentur für Arbeit: Vereinbaren Sie einen Termin, idealerweise mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers. Tipps dazu finden Sie unter Beratungsgespräch bei der Agentur.
  5. Antrag stellen: Klären Sie, welche Unterlagen nötig sind und wer was einreicht.
  6. Absprachen festhalten: Halten Sie Arbeitszeiten, Lernzeiten und Vergütung schriftlich fest.

Ein Beispiel für eine passende Maßnahme ist die förderfähige ZFA-Ausbildung von Care-er. Der AZAV-zertifizierte Bildungsträger aus Berlin bietet sie im Blended-Learning-Format an: 3 Tage online, 2 Tage Praxis, bei einer Dauer von 2,5 bis 3 Jahren. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist sie zu 100 % förderfähig, auch über das Qualifizierungschancengesetz.

Für wen sich dieser Weg eignet

Das Qualifizierungschancengesetz passt besonders gut, wenn diese Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie stehen in einem festen Arbeitsverhältnis.
  • Ihr Arbeitgeber unterstützt Ihren Wunsch nach Weiterbildung.
  • Sie möchten den Arbeitsplatz nicht aufgeben, bevor die neue Qualifikation steht.
  • Sie haben ein klares Berufsziel und können es gut begründen.

Wenn Ihr aktueller Arbeitgeber nicht mitzieht, ist das nicht das Ende. Lassen Sie sich beraten, welche anderen Wege in Ihrer Situation möglich sind. Viele Beschäftigte kommen aus ganz anderen Branchen. Wie Sie Ihre Erfahrung einbringen, lesen Sie im Beitrag für Quereinsteiger aus anderen Berufen.

Kurz zusammengefasst

  • Das Qualifizierungschancengesetz fördert Beschäftigte nach § 82 SGB III.
  • Die Maßnahme muss AZAV-zugelassen sein.
  • Ihr Arbeitgeber spielt eine zentrale Rolle und sollte früh eingebunden werden.
  • Ob und wie Ihr Gehalt weiterläuft, klären Sie im Einzelfall.
  • Die Agentur für Arbeit berät Sie zu den Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Kann ich als Beschäftigte eine Umschulung gefördert bekommen?

Ja, das ist über das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme AZAV-zugelassen ist.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Die Förderung setzt an einem bestehenden Arbeitsverhältnis an. Deshalb ist die Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber in der Praxis unverzichtbar. Lassen Sie sich die Details von der Agentur für Arbeit erklären.

Läuft mein Gehalt während der Umschulung weiter?

Das hängt vom Einzelfall und von den Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber ab. Klären Sie das vor dem Start und halten Sie es schriftlich fest.

Qualifizierungschancengesetz: ZFA für Beschäftigte